Kinderfeuerwehr, was ist das?

Seit 01.07.2017 lautet Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz wie folgt:

 „Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr
Kindergruppen gebildet werden.“
Dieses Gesetz bildet damit die Grundlage für die Kinderfeuerwehr als Teil der öffentlichen Feuerwehr in Bayern.

Die Kinderfeuerwehr soll eine Kinderspielgruppe sein, in der den Kindern spielerisch bestimmte Werte vermittelt werden.

Wie zum Beispiel: was es bedeutet in einer Gemeinschaft zu sein und dass es wichtig ist den Nächsten zu helfen.

Selbstverständlich steht auch im Fokus, was in Notsituationen zu tun ist.
Die Arbeit der Feuerwehr soll nicht im Vordergrund stehen.

Mitglieder sind hauptsächlich Grundschulkinder und daher auf jeden Fall Kinder im Sinne des Kinderschutzgesetzes.
Eine entsprechende Betreuung und Beaufsichtigung durch Betreuer und Eltern ist hier notwendig.